Tz. 17

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

§ 9 UmwStG regelt die stlichen Folgen des Vermögensübergangs durch Verschmelzung einer Kö auf eine natürliche Person. § 9 UmwStG hat keinen eigenen Regelungsinhalt, sondern erklärt die §§ 4 bis 7 UmwStG bei einem Übergang des Vermögens in das BV und die § 4 Abs 2 S 1 und 2 und Abs 3 sowie § 5 Abs 1, § 7 und § 8 Abs 2 UmwStG bei einem Vermögensübergang in das PV für entspr anwendbar. Daher gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß.

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