Lassen die Gesellschafter einer Kap-Ges aus pers Gründen und wegen ihrer einander widerstreitenden Interessen eine Prüfung bei der Kap-Ges durchführen oder sich stlich beraten, so sind die dadurch entstehenden Kosten idR Aufwendungen, welche die Gesellschafter im eigenen Interesse und zur Förderung ihrer Beteiligung machen. Übernimmt die Kap-Ges diese Kosten, so trägt sie damit pers Ausgaben ihrer Gesellschafter ohne Gegenleistung, so dass eine vGA vorliegt. Es spielt dabei keine Rolle, ob nur ein oder mehrere oder alle Gesellschafter die Prüfung veranlasst haben und ob die Gesellschafter unter sich einig gewesen sind, die Kap-Ges mit den Kosten zu belasten. Die Gesellschafter einer Kap-Ges können nicht mit stlicher Wirkung Ausgaben, die mit ihrer Eigenschaft als Gesellschafter zusammenhängen, ohne weiteres auf die Kap-Ges verlagern.

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