Tz. 591
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Nach § 9 UmwStG (§ 14 UmwStG aF) sind auf den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges die §§ 3–8 und 10 UmwStG entspr anzuwenden. Dh beim AE gelten die vorstehenden Tz (s Tz 587 ff) entspr.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen