Tz. 31

Stand: EL 75 – ET: 08/2012

Auch immaterielle WG können wes Betriebsgrundlage des Betriebs sein (zB Patente, Marken, Herstellungsverfahren, Erfindungen). Dabei spielt keine Rolle, ob diese WG bilanziert werden oder wegen § 5 Abs 2 EStG nicht aktiviert werden dürfen, oder ob Rechte ges geschützt sind oder nicht (im Einzelnen s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 49 ff).

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