In Großbritannien hat das HBRC das "Making Tax Digital"-Programm gestartet: ab 2016 gibt es keine Abgabepflicht der Steuererklärung für Arbeitnehmer, da alle Daten automatisch in der elektronischen Steuerakte gesammelt und verarbeitet werden. Ab 2020 (der Brexit hat hier für Verzögerung gesorgt) müssen Unternehmer ihre Buchführungsdaten vierteljährlich online ans Finanzamt übermitteln.

In Australien agieren inzwischen die verschiedenen Cloud-Lösungen direkt miteinander. Schreibt z. B. ein Unternehmer in Quickbooks eine Rechnung an einen anderen Unternehmer, der Xero verwendet, landet diese Rechnung ohne Zwischenschritt direkt in dessen Buchhaltung, ist bereits verbucht und steht zur Zahlung bereit.

Aber auch hierzulande erledigt das Buchhaltungsprogramm lexoffice die Buchhaltung schon fast automatisch. Während man den Kunden Rechnungen schreibt oder Rechnungen von Lieferanten erfasst und bezahlt werden, erstellt lexoffice im Hintergrund schon die wichtigsten Buchungen. Auch der Steuerberater ist von Anfang an mit im Boot, da er immer und überall auf die Unternehmensdaten zugreifen kann und ein DATEV-Export möglich ist.

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