Steuerbefreiung für medizinische Telefonberatung? Der BFH hat entschieden, dass telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons und von Patientenbegleitprogrammen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sein können. BFH, UStB 2021, 33
Steuerpflicht der Wärmelieferung einer Wohnungseigentümergemeinschaft an ihre Mitglieder Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die nationale Befreiungsnorm des § 4 Nr. 13 UStG unionsrechtswidrig ist. EuGH, EU-UStB 2021, 3
Umsatzsteuerfreiheit bestimmter Leistungen eines Golfclubs Der EuGH musste zu der Frage einer möglichen Umsatzsteuerfreiheit bestimmter Leistungen eines Golfclubs durch Direktberufung auf das Unionsrecht (hier Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL) Stellung nehmen. EuGH, EU-UStB 2021, 6
 
Begriff des "persönlichen Gepäcks" i.S.d. MwStSystRL

Die in Art. 147 Abs. 1 MwStSystRL vorgesehene Steuerbefreiung für "Gegenstände zur Mitführung im persönlichen Gepäck von Reisenden", ist dahin auszulegen, dass darunter keine Gegenstände fallen, die eine Privatperson, die nicht in der Europäischen Union ansässig ist, zu gewerblichen Zwecken nach Orten außerhalb der Europäischen Union mit sich führt, um sie in einem Drittstaat weiterzuverkaufen.

Art. 146 Abs. 1 Buchst. b und Art. 147 MwStSystRL sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsprechung nicht entgegenstehen, nach der die Steuerverwaltung, wenn sie feststellt, dass die Voraussetzungen der Mehrwertsteuerbefreiung für Gegenstände zur Mitführung im persönlichen Gepäck von Reisenden nicht erfüllt sind, die betreffenden Gegenstände vom Erwerber aber tatsächlich nach Orten außerhalb der Union befördert wurden, verpflichtet ist, zu prüfen, ob die in Art. 146 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung auf die in Rede stehende Lieferung angewandt werden kann, obwohl die einschlägigen Zollformalitäten nicht durchgeführt wurden und der Erwerber beim Kauf nicht beabsichtigte, dass diese Befreiung angewandt wird.
EuGH, EU-UStB 2021, 15
Umfang der Steuerbefreiung für sog. Kostenteilungsgemeinschaften Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL auf Dienstleistungen anwendbar ist, die von einem selbstständigen Zusammenschluss von Personen an eine Gruppe von Personen, die als ein Steuerpflichtiger behandelt werden kann, i.S.v. Art. 11 MwStSystRL erbracht werden, wenn nicht alle Mitglieder dieser Gruppe Mitglieder dieses selbstständigen Zusammenschlusses von Personen sind. EuGH, EU-UStB 2021, 19
Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften einschlägig? Der XI. Senat des BFH hatte zum wiederholten Male Gelegenheit sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wann Zahlungen als Entgelt im umsatzsteuerrechtlichen Sinne einzustufen sind. Daneben hatte er sich außerdem mit der Frage zu befassen, wann die Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL greift. BFH, UStB 2021, 103
Steuerfreiheit von Versicherungsumsätzen; Einheitlichkeit der Leistung, Bestimmung der Hauptleistung Der EuGH musste aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BFH zur Steuerfreiheit von Versicherungsumsätzen sowie zu der Frage, wann eine einheitliche Leistung vorliegt und welche Leistung die Hauptleistung ist, Stellung nehmen. EuGH, EU-UStB 2021, 59
Stellplatzvermietung an Wohnungsmieter Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist wie die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs mit dieser eng verbunden ist, da die Mietflächen Teil eines Gebäudekomplexes sind und von ein und demselben Vermieter an ein und denselben Mieter vermietet werden. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob andere (externe) Mieter von Stellplätzen Zugang zu diesen hatten, ohne das Mietwohngebäude betreten zu müssen. BFH, UStB 2021, 216
Energielieferungen sind keine Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung Durch den Vermieter an den Mieter erbrachte Energielieferungen sind nicht als Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung, sondern als steuerpflichtige Hauptleistungen anzusehen. FG Münster, UStB 2021, 221
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutachtertätigkeiten im Auftrag des MDK

Das Leistungsmerkmal "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden" setzt voraus, dass die betreffenden Lieferungen bzw. Dienstleistungen jedenfalls für die der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit unterfallenden Umsätze unerlässlich sind.

Dienstleistungen, die die Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit betreffen, müssen nicht unmittelbar an die pflegebedürftigen Personen erbracht werden, um als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden angesehen werden zu können (Änderung der Rechtsprechung).

Die Anerkennung eines Gutachters als Einrichtung mit sozialem Charakter folgt nicht aus einer bloß mittelbaren Erstattung der Kost...

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