Im Ergebnis ergibt sich faktisch eine zeitliche Kongruenz

Dieses Verständnis folgt auch der gesetzlichen Anordnung in § 6 Abs. 4 S. 7 AStG, wonach die Grundsätze der One-Fits-All-Regelung auch im Kontext der vorübergehenden Abwesenheit relevant sein sollen.

Keine Sicherheitsleistung: Eine Sicherheitsleistung wird gem. § 6 Abs. 4 S. 2 und 7 AStG in beiden Fällen dem Grunde nach erforderlich werden.[33]

Stundungsraten: Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann nach dem Gesetzeswortlaut in § 6 Abs. 4 S. 7 AStG bei Inanspruchnahme der Rückkehrregelung auf die Erhebung von Stundungsraten verzichtet werden

Verzinsung:

Beraterhinweis Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und der vorgenannten BFH-Rechtsprechung[34] zur eingeschränkt objektiven Rückkehrabsicht könnte damit unter Inkaufnahme einer Verzinsung eine zeitliche Streckung der Wegzugsbesteuerung angestrebt werden, die auf Antrag allenfalls endfällig[35] zu leisten sein wird – dies unter der Prämisse, dass eine Rückkehr zumindest hinreichend wahrscheinlich ist.

[33] Häck/Oertel, ISR 2021, 293.
[34] BFH v. 21.12.2022 – I R 55/19, DB 2023, 1005 = GmbH-StB 2023, 163 (Schimmele) (in dieser Ausgabe).
[35] Offerhaus in Fuhrmann/Geurts/Nientimp/Wilmanns, Außensteuerrecht 4. Aufl. 2023, § 6 AStG Rz. 155.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge