Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nach § 7i Abs. 2 EStG hinsichtlich sog. Funktionsträgergebühren Die Bindungswirkung der Denkmalbescheinigung erstreckt sich auf die in § 7i Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale und hängt vom jeweiligen Inhalt der Bescheinigung ab, der ggf. durch Auslegung zu ermitteln ist. Sind hierin Funktionsträgergebühren ausdrücklich der Prüfung des FA vorbehalten, ist die Bescheinigung hinsichtlich der Zuordnung dieser Aufwendungen zu den begünstigten Sanierungsaufwendungen i.S.d. § 7i EStG nicht bindend. AO-StB 2022, 8
Inhalt eines Wirkhinweises Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 S. 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist. AO-StB 2022, 74

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