Wie die geschilderten Beispiele zeigen, gibt es sehr verschiedene Leasing-/Mietkonstellationen, in denen die Differenzierung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung zu prüfen und kritisch zu hinterfragen sein kann. Aufgrund der Feinheiten der Abgrenzung ist es unerlässlich, dabei jeden Sachverhalt für sich einzuordnen. Auch bei Sachverhalten, die auf den ersten Blick keine Berührungspunkte mit den Grundsätzen zum Leasing zeigen, kann es dennoch hilfreich sein, sich Gedanken zur Einschlägigkeit der aufgezeigten Grundsätze zu machen. Dies zeigt beispielsweise der Sale-and-lease-back-Beispielsfall in Beispiel 5.

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