Nach dem sog. Drei-Schichten-Modell werden die Altersvorsorgeprodukte anhand ihrer Verwertbarkeit und steuerlicher Behandlung eingeordnet:

(1) Die Basisversorgung – der Kern der hier in Rede stehenden Thematik – besteht aus der gesetzlicher Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der privaten Leibrentenversicherung in der Form der sog. Rürup-Rente.

(2) Die kapitalgedeckte Zusatzversorgung umfasst dagegen die betriebliche Altersversorgung und die sog. Riester-Rente.

(3) Schließlich existieren sonstige Vorsorgeprodukte, wie z.B. die klassischen privaten Rentenversicherungen oder auch die Kapitallebensversicherungen (Jörißen, StBW 2014, 586).

Allen Altersvorsorgeprodukten ist gemein, dass

  • zunächst – typischerweise während der aktiven Erwerbsphase eines Menschen – die Alterssicherungsaufwendungen eingezahlt werden (sog. Ansparphase)
  • und erst später, wenn der Mensch seine Rente antritt, die Altersbezüge tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Auszahlungsphase).

Grundsätzlich ist die staatliche Förderung der Einzahlungen in der Ansparphase, insb. durch die Zulassung des entsprechenden Sonderausgabenabzuges, Grundlage für die Art und Weise der späteren Besteuerung in der Auszahlungsphase.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge