RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*]
Im steuerrechtlichen Bereich werden die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes insb. durch die Antragsverfahren nach § 361 AO und § 69 FGO geregelt. Daneben besteht gem. § 114 FGO die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu beantragen.
Im Teil 1 des Beitrags (Jörißen, AO-StB 2021, 296) werden folgende Themen behandelt:
I. Formen des vorläugen Rechtsschutzes
II. Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO
Im Teil 2 folgen nun Ausführungen zur Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 FGO und zur einstweiligen anordnung gem. § 114 FGO.
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