Auch bei Grundstücken im Vermögen einer Personengesellschaft beurteilte der BFH in der Vergangenheit (vgl. nur BFH v. 4.10.1990 – X R 148/88, BStBl. II 1992, 211) die Abtretung einer Beteiligung nicht als Verfügung über den (anteiligen) Grundbesitz. Der Gesetzgeber hat auf diese BFH-Rspr. mit der Fiktion des § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG reagiert (Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG, v. 21.12.1993, BGBl. I 1993, 2310). Nach dieser Vorschrift gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter. Demnach kann die Abtretung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft, die ein Grundstück im (Gesamthands-)Vermögen hält, den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts verwirklichen.

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