Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*]

Dieser zweiteilige Beitrag thematisiert anhand eines tatsächlich aufgetreten Falles Einzelprobleme des gewerblichen Grundstückhandels und geht dabei insb. auf die einschlägige Verwaltungsauffassung und (teilweise aktuelle) Rspr. ein. Hauptsächlich behandelt werden soll dabei die Problematik eines bereits bestehenden gewerblichen Grundstückhandels und der materiell-rechtlichen Argumentation und verfahrensrechtlichen Vorgehensweise, wie ein dort zunächst erfasstes Grundstück rückwirkend aus diesem Grundstückshandel wieder als Privatvermögen umqualifiziert werden soll. Etwaige Überschneidungen mit anderen ähnlich gelagerten grundstücksspezifischen Thematiken werden ebenso angeschnitten wie in Teil II die bisher kaum erörterte Behandlung des gewerblichen Grundstückhandels bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Inhaltsübersicht

  I. Einleitung (Teil I)
  II. Sachverhalt (Teil I)
 

III. Ertragsteuerliche Betrachtungen (Teil I)

  1. Grundsystematik des gewerblichen Grundstückshandels
  2. Die (nicht gesetzlich definierte) Zehn-Jahres-Frist für bebaute Zählobjekte
  3. Gebäudeabschreibung beim gewerblichen Grundstückshandel
  4. Gewinnermittlung beim gewerblichen Grundstückshandel
  5. Kein Präjudiz der freiwilligen oder "erzwungenen" anfänglichen Aktivierung
  6. Folgen der Zuordnung zum Privatvermögen: Versuch eines Ansatzes für die Praxis
 

IV. Behandlung des gewerblichen Grundstückhandels in der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Teil II)

  1. Bewertungsrechtliche Behandlung von Grundvermögen
  2. Auswirkungen der ertragsteuerlichen Zuordnung eines Grundstücks zum gewerblichen Grundstückshandel
  3. Grundstücke eines gewerblichen Grundstückshandels als schädliches Verwaltungsvermögen bei (zwischenzeitlicher) Vermietung
  4. (Keine!) Einschränkung der Verwaltungsvermögenseigenschaft bei kurzfristiger Vermietung von Grundstücken des Umlaufvermögens
  5. Leerstand bei Verkauf – Grundsatz und Gestaltungsmöglichkeit?
  6. Rückwirkende ertragsteuerliche Änderungen und deren Auswirkung auf die Erbschaft-/Schenkungsteuer
  V. Fazit (Teil II)
[*] Markus Kowanda ist in der bayerischen Finanzverwaltung tätig. Der Beitrag ist nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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