Der gewerbliche Grundstückshandel ist ein durch die Rspr. in zahlreichen Urteilen geschaffenes und durch die Verwaltung insb. im weiterhin geltenden Grundsatz-Schreiben des BMF v. 26.3.2004 – IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl. I 2004, 434, nachfolgend kurz BMF-Schreiben) weiterentwickeltes Rechtsinstitut, dessen Zweck es ist, den Erwerb und die Veräußerung mehrerer Grundstücke innerhalb eines gewissen Zeitraums nicht mehr der privaten Vermögensverwaltung, sondern einer gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen. Danach ist die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums grundsätzlich gewerblich, wobei die zeitliche Grenze von fünf Jahren keine starre Bedeutung hat. Ein gewerblicher Grundstückshandel kann z.B. bei einer höheren Zahl von Veräußerungen nach Ablauf dieses Zeitraums, aber auch bei einer hauptberuflichen Tätigkeit im Baubereich vorliegen, Tz. 5 BMF-Schreiben.

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