Kein gewerblicher Grundstückshandel nach Ablauf der 5-Jahresfrist
Vor dem Gericht klagte die Rechtsnachfolgerin einer GmbH, welche mit einem notariellen Vertrag insgesamt 13 Objekte an eine einzige Erwerberin veräußerte. Dabei wurde der 5-Jahreszeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf bei einem Objekt um 5 Monate, bei sieben Objekten um 6 Monate, bei vier Objekten um 6 ½ Monate und bei einem Objekt um 7 ½ Monate überschritten.
Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel
Das Finanzamt war der Auffassung, die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel sei überschritten worden. Die Klägerin wand dagegen ein, dass ursprünglich keine Veräußerungsabsicht bestanden habe. Ein Geschäftsführer der GmbH verstarb überraschend. Hierdurch sei der Verkauf der Immobilien veranlasst worden, denn die Alleinerbin wollte die Bankbürgschaften nicht übernehmen. Die Haftungsfreistellung sei von den Banken abgelehnt worden, daher seien die Immobilien zur Ablösung der Darlehen veräußert worden.
Keine besonderen Umstände
Die Klage hatte Erfolg. Das Gericht war der Auffassung, dass die GmbH die Grenze der Vermögensverwaltung nicht überschritten habe. Generell könne von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung und Verkauf, d.h. von etwa 5 Jahren, mindestens 4 Objekte veräußert würden. Der BFH hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass dem Fünfjahreszeitraum nur eine indizielle Bedeutung zukomme, sodass sich dieser Zeitraum bei Hinzutreten besonderer Umstände verlängern könne. Das Gericht sah jedoch in diesem Streitfall keine besonderen Umstände.
Die Revision ist beim BFH unter dem Az. III R 14/23 anhängig.
FG Münster, Urteil v. 26.4.2023, 13 K 3367/20 G, veröffentlicht am 15.6.2023
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
223
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
161
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
131
-
5. Gewinnermittlung
95
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
92
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
92
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
89
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
83
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026
-
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
22.06.2026
-
Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung
22.06.2026
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
19.06.2026
-
Alle am 18.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
18.06.2026
-
Nutzung von Nebengebäuden beeinflusst Berechnung der Grundsteuer nicht
18.06.2026
-
Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
17.06.2026
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
16.06.2026
-
Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen
16.06.2026
-
Keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung
15.06.2026