Kein gewerblicher Grundstückshandel nach Ablauf der 5-Jahresfrist
Vor dem Gericht klagte die Rechtsnachfolgerin einer GmbH, welche mit einem notariellen Vertrag insgesamt 13 Objekte an eine einzige Erwerberin veräußerte. Dabei wurde der 5-Jahreszeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf bei einem Objekt um 5 Monate, bei sieben Objekten um 6 Monate, bei vier Objekten um 6 ½ Monate und bei einem Objekt um 7 ½ Monate überschritten.
Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel
Das Finanzamt war der Auffassung, die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel sei überschritten worden. Die Klägerin wand dagegen ein, dass ursprünglich keine Veräußerungsabsicht bestanden habe. Ein Geschäftsführer der GmbH verstarb überraschend. Hierdurch sei der Verkauf der Immobilien veranlasst worden, denn die Alleinerbin wollte die Bankbürgschaften nicht übernehmen. Die Haftungsfreistellung sei von den Banken abgelehnt worden, daher seien die Immobilien zur Ablösung der Darlehen veräußert worden.
Keine besonderen Umstände
Die Klage hatte Erfolg. Das Gericht war der Auffassung, dass die GmbH die Grenze der Vermögensverwaltung nicht überschritten habe. Generell könne von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung und Verkauf, d.h. von etwa 5 Jahren, mindestens 4 Objekte veräußert würden. Der BFH hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass dem Fünfjahreszeitraum nur eine indizielle Bedeutung zukomme, sodass sich dieser Zeitraum bei Hinzutreten besonderer Umstände verlängern könne. Das Gericht sah jedoch in diesem Streitfall keine besonderen Umstände.
Die Revision ist beim BFH unter dem Az. III R 14/23 anhängig.
FG Münster, Urteil v. 26.4.2023, 13 K 3367/20 G, veröffentlicht am 15.6.2023
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
343
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
216
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
153
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
112
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
98
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
91
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
90
-
Keine Steuerermäßigung für Straßenreinigung und Werkstattarbeiten
88
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung
30.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026
-
Übernahme der Denkmal-AfA nach § 7i EStG durch verbliebenen Gesellschafter
24.07.2026
-
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
23.07.2026
-
Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG nach Kernsanierung
22.07.2026
-
Kellerräume als Wohnfläche bei Grundstücksbewertung
21.07.2026
-
Einheitlicher Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs
20.07.2026