Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

[Ohne Titel]

Redaktion

Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte GmbH und GmbH & Co. KG-spezifische steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden werden. Sämtliche Zeitschriftenbeiträge, Entscheidungskommentierungen – einschließlich der Aktuell-Meldungen und Kurzkommentierungen – finden Sie in Ihrem Internet-Angebot unter www.steuerberater-center.de.

I. Gesetzgebung

 
Aktuelles aus der Gesetzgebung

Unter www.steuerberater-center.de (Gesetzgebungs-Report) finden Sie eine Aufstellung ausgewählter aktueller (abgeschlossener und laufender) Gesetzgebungsverfahren mit steuerlichen oder wirtschaftsrechtlichen Auswirkungen, wie u.a.

  • Wachstumschancengesetz
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz
  • Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz.
Hier können Sie sich ständig über den aktuellen Stand der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten. Die Status-Ampel zeigt an, ob das Gesetzgebungsverfahren noch läuft (rot) oder bereits abgeschlossen ist (grün). Zu den einzelnen Änderungsgesetzen lassen sich die jeweiligen Materialien herunterladen.
www.steuerberater-center.de

II. Wichtige Entscheidungen aus der Steuerrechtsprechung

1. Geschäftsführer

 
Unvermögen schließt Geschäftsführerhaftung nicht aus Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen (BFH v. 15.11.2022 – VII R 23/19). GmbH-StB 2023, 133
Versorgungsbezüge und Geschäftsführergehalt Erhält ein GmbH-Geschäftsführer aus einer Pensionszusage nach Eintritt des Versorgungsfalles neben seinen Versorgungsbezügen ein Gehalt für seine volle Weiterbeschäftigung, liegt keine vGA vor, wenn die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungsleistung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet (BFH v. 15.3.2023 – I R 41/19). GmbH-StB 2023, 235

2. Gesellschafter/§ 17 EStG

 
Gewinnausschüttung nur mit Gewinnverwendungsbeschluss Eine Gewinnausschüttung liegt nur dann vor, wenn neben dem Gewinnfeststellungs- auch der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst ist (BFH v. 1.6.2022 – I R 31/19). GmbH-StB 2023, 37
Inkongruente Vorabgewinnausschüttung – steuerliche Anerkennung? Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen (entgegen BMF v. 17.12.2013 – IV C 2 - S 2750-a/11/10001 – DOK 2013/1143118, BStBl. I 2014, 63 = GmbH-StB 2014, 44 [Görden]) (BFH v. 28.9.2022 – VIII R 20/20). GmbH-StB 2023, 35
Unterschiedlicher Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG setzt nicht voraus, dass der dem Anteilseigner gewährte Vermögensvorteil der Minderung des Unterschiedsbetrags bei der Kapitalgesellschaft bei einer vGA nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG entspricht (BFH v. 30.5.2023 – VIII B 15/22). GmbH-StB 2023, 232
Entschädigungszahlung als vGA Vereinnahmen die Gesellschafter einer GmbH auf der Grundlage eines Vertrages zur Abwendung einer Enteignung der den Gesellschaftern gehörenden Grundstücke eine Entschädigungszahlung, mit der auch Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebs der GmbH abgegolten wurden, kommt eine vGA in Betracht, wenn der GmbH die Geschäftschance zum Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung zu ihren Gunsten genommen wurde. Davon ist auszugehen, wenn bei einer hypothetischen Betrachtung im Falle einer förmlichen Enteignung der Gesellschafter der GmbH ein eigener gesetzlicher Entschädigungsanspruch zugestanden hätte (BFH v. 4.5.2022 – I R 25/19). GmbH-StB 2023, 6
Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen. Zur Bestimmung der fremdüblichen Zinsen kann mangels anderer Anhaltspunkte von dem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (sog. Margenteilung). Dieser Sachverhalt ist nicht mit der Darlehensgewährung im Konzern vergleichbar (BFH v. 22.2.2023 – I R 27/20). GmbH-StB 2023, 196
Zurechnung eines Einkünftetatbestands im Verhältnis zwischen Kapitalgesellschaft und deren (Allein-)Gesellschafter Wird eine Kapitalgesellschaft aus dem betrügerischen Handel mit wertlosen Aktien berechtigt und verpflichtet, so sind die daraus resultierenden gewerblichen Einkünfte grundsätzlich ihr selbst steuerrechtlich zuzurechnen. Ein Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft ist nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 41, 42 AO oder in anderen vo...

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