Aufklärungspflichten im Rahmen einer Due Diligence Stellt der Verkäufer dem Käufer im Rahmen einer Transaktion Unterlagen zur Prüfung und Kenntnisnahme in einem Datenraum zur Verfügung, erfüllt er seine Aufklärungspflicht, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von den offenbarungspflichtigen Umständen erlangen wird (BGH v. 15.9.2023 – V ZR 77/22). GmbH-StB 2023, 345
Möglicher Drittschutz eines Mandatsvertrags zwischen Rechtsberater und Gesellschaft Die Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich des zwischen Rechtsberater und Mandant geschlossenen Mandatsvertrags ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil dem Berater im Verhältnis zum Mandanten nur eine Schutz- oder Fürsorgepflichtverletzung zur Last fällt. Die Hinweis- und Warnpflicht des Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund kann Drittschutz für den Geschäftsleiter der juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit entfalten; Voraussetzung ist ein Näheverhältnis zu der nach dem Mandatsvertrag geschuldeten Hauptleistung (BGH v. 29.6.2023 – IX ZR 56/22). GmbH-StB 2023, 347
Auslegung einer Schlichtungsklausel Sieht der Gesellschaftsvertrag einer Partnerschaftsgesellschaft vor, dass bei Streitigkeiten innerhalb einer Frist die Steuerberaterkammer als Vermittlungsstelle anzurufen ist, bleibt es den Gesellschaftern unbenommen, diese Schlichtungsklausel "in zivilprozessualer Hinsicht" dadurch zu umgehen, dass sie innerhalb der Frist keinen Schlichtungsversuch unternehmen (BGH v. 14.3.2023 – II ZR 152/21). GmbH-StB 2023, 380 (in dieser Ausgabe)
Zeitliche Dimension des Kleinbeteiligtenprivilegs und Voraussetzungen einer "koordinierten Finanzierung" Für das Kleinbeteiligtenprivileg im Fall der Anfechtung der Rückzahlung eines Darlehens oder einer darlehensgleichen Finanzierungsleistung des Gesellschafters genügt es, dass seine Voraussetzungen in dem Zeitraum von einem Jahr vor Beantragung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Für die Annahme einer der Anwendbarkeit des Kleinbeteiligtenprivilegs entgegenstehenden koordinierten Finanzierung genügt es nicht, dass der geringfügig beteiligte Gesellschafter einer darlehensgleichen Finanzierungsleistung an den Schuldner in der Gesellschafterversammlung nur zustimmt, ohne damit zugleich eine über seine Rolle hinausgehende unternehmerische Verantwortung zu übernehmen (BGH v. 20.4.2023 – IX ZR 44/22). GmbH-StB 2023, 241

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