Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 S. 3 UmwStG Das in § 2 Abs. 4 S. 3 UmwStG geregelte Verlustverrechnungsverbot ist nicht dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass bei Ermittlung des Interimsverlustes der auf einem Investitionsabzugsbetrag beruhende Aufwand außer Betracht gelassen wird (BFH v. 12.4.2023 – I R 48/20). GmbH-StB 2023, 266
Zur Ausnahme von der Hinzurechnung ausländischer Betriebsstättenverluste bei einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft Der BFH hat entschieden, dass eine Ausnahme von der Hinzurechnung nach § 2a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EStG i.d.F. vor dem StBereinG 1999 auch insoweit nicht in Betracht kommt, als auf die übernehmende Kapitalgesellschaft zwar keine sofort abziehbaren Verluste übergegangen sind, aber ein entsprechendes Abschreibungsvolumen, da die Verluste nach ausländischem Recht (noch) nicht entstanden – vielmehr in der Bilanz der ausländischen Betriebsstätte aktiviert – waren (BFH v. 21.2.2022 – I R 38/18). GmbH-StB 2023, 9
Übernahmeverlust bei abweichender Bilanzierung § 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 2 UmwStG und § 7 UmwStG sind nicht teleologisch zu reduzieren, soweit sich bei Ermittlung eines umwandlungsbedingten Übernahmeverlustes auswirkt, dass der steuerliche Buchwert einer Pensionsrückstellung deren Verkehrswert unterschreitet (BFH v. 17.8.2023 – III R 37/20). GmbH-StB 2023, 366 (in dieser Ausgabe)
Auflösung von Ergänzungsbilanzen bei § 24 UmwStG Tritt ein Neu-Gesellschafter einer GmbH & Co. KG bei und leistet zum Ausgleich stiller Reserven ein Agio in deren gesamthänderisches Rücklagekonto, sind nach § 24 UmwStG gebildete negative Ergänzungsbilanzen der Alt-Gesellschafter nicht aufzulösen, wenn der Neu-Gesellschafter anschließend gegen eine angemessene Abfindung aus der GmbH & Co. KG ausscheidet (BFH v. 23.3.2023 – IV R 27/19). GmbH-StB 2023, 199
Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung ist auch dann ein vollentgeltliches Geschäft (Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), wenn der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I (Festkapitalkonto), sondern auch einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto gutgeschrieben wird (Bestätigung der Rechtsprechung) (BFH v. 23.3.2023 – IV R 2/20). GmbH-StB 2023, 198
Zahlung des Gesellschafter-Erben an den Nachlassinsolvenzverwalter zur Freigabe eines Kommanditanteils Leistet der Gesellschafter-Erbe eine Zahlung an den Nachlassinsolvenzverwalter zur Freigabe des von ihm geerbten Kommanditanteils, so handelt es sich um eine nach § 12 Nr. 1 EStG privat veranlasste Aufwendung und nicht um eine Sonderbetriebsausgabe (BFH v. 27.7.2023 – IV R 10/20). GmbH-StB 2023, 373 (in dieser Ausgabe)
Verlustausgleichsvolumen i.S.d. § 15a EStG kann durch freiwillige Einlage erhöht werden! Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i.S.d. § 15a Abs. 1 S. 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage nur erhöhen, wenn sie gesellschaftsrechtlich – insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag – zulässig ist. Dementsprechend führt die Buchung einer freiwillig vom Kommanditisten erbrachten Einlage auf einem variablen Eigenkapitalkonto nur dann zu einer Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens, wenn es sich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Einlage in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft handelt (BFH v. 10.11.2022 – IV R 8/19). GmbH-StB 2023, 166
Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Fondsbeteiligung Erstattet eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ihrem Gesellschafter im Zuge der schadenersatzrechtlichen Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs seine Einlage, handelt es sich beim Gesellschafter ertragsteuerrechtlich um einen Vorgang auf der Vermögensebene, der nicht zu steuerbaren Einnahmen führt. Entsprechend sind Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer solchen Rückabwicklung nicht als (Sonder-)Werbungskosten zu behandeln, sondern als Minderung der Anschaffungskosten der Beteiligung (BFH v. 19.7.2022 – IX R 18/20). GmbH-StB 2023, 72
Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags Die nachträgliche Korrektur in einem Gewinnabführungsvertrag entfaltet keine steuerliche Rückwirkung, wenn sich der tatsächlich gewollte Vertragsinhalt nicht objektiv aus den Vertragsregelungen heraus ergibt (BFH v. 13.7.2022 – I R 42/18). GmbH-StB 2023, 34
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrages Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 1 KStG) bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden (BFH v. 2.11.2022 – I R 37/19). GmbH-StB 2023, 96
Heilung eines "fehlerhaften" Gewinnabführungsvertrags Die Heilungswirkung nach den Übergangsregelungen zum Erfordernis des dyn...

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