Vermögenslosigkeit trotz möglicher Änderung der Steuerfestsetzung Die Möglichkeit einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist, gegebenenfalls nach Durchführung einer Außenprüfung, begründet für sich genommen keine Zweifel an der Vermögenslosigkeit einer liquidierten GmbH (BGH v. 9.11.2021 – II ZB 1/21). GmbH-StB 2022, 81
Eintragung einer gelöschten GmbH Stellt sich bei einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH nachträglich heraus, dass diese über verteilungsfähiges Vermögen verfügt, sind die GmbH und deren gerichtlich bestellte Liquidatoren grundsätzlich von Amts wegen im Handelsregister einzutragen (BGH v. 26.7.2022 – II ZB 20/21). GmbH-StB 2022, 313
Beendigung der Liquidation einer GmbH auch bei Beteiligung im laufenden Steuerverfahren Sonstige im Interesse eines Dritten liegende Abwicklungsmaßnahmen ohne Vermögensbezug können bei einer vermögenslosen Gesellschaft der Beendigung der Liquidation nur dann entgegenstehen, wenn dieses Interesse berechtigt ist (BGH v. 17.5.2022 – II ZB 11/21). GmbH-StB 2022, 281
Fortführungsprognose bei weichen Patronatserklärungen Auch weiche Patronatserklärungen können für die positive Fortführungsprognose bedeutsam sein, eignen sich aber nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dazu, eine rechnerische Überschuldung zu vermeiden. Wenn sich in der Ertrags- und Finanzplanung bereits Liquiditätslücken abzeichnen, lässt sich eine positive Fortführungsprognose bei einer bereits krisenbefangenen GmbH mit einer weichen Patronatserklärung nur begründen, wenn der Patron mit der finanziellen Ausstattung ganz überwiegend keine Gewinnerzielung anstrebt und aus übergeordneten Gründen zur Übernahme von Verlusten bereit ist oder im Bereich der Daseinsvorsorge verpflichtet ist (BGH v. 13.7.2021 – II ZR 84/20). GmbH-StB 2022, 79
Insolvente GmbH kann nach Auflösung nicht fortgesetzt werden Eine insolvente GmbH kann nicht fortgesetzt werden, wenn sie durch rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit aufgelöst ist. Dies gilt selbst dann, wenn die GmbH über ein Stammkapital verfügt, das das satzungsgemäße Vermögen übersteigt und wenn die Insolvenzgründe beseitigt worden sind (BGH v. 25.1.2022 – II ZB 8/21). GmbH-StB 2022, 173
Anfechtung der Befreiung eines Gesellschafters von seiner Sicherheit nach Verwertung der Gesellschaftssicherheit Hat der Gesellschafter für eine Forderung eines Dritten auf Rückgewähr eines Darlehens eine Sicherheit bestellt oder eine Bürgschaft übernommen, benachteiligt die Befriedigung des Dritten aus der Verwertung einer Gesellschaftssicherheit die Gläubiger auch dann, wenn der Dritte zum Zeitpunkt der Befriedigung seiner Forderung den Gesellschafter nicht mehr aus der Gesellschaftersicherheit hätte in Anspruch nehmen können. Dies gilt ebenso, wenn der Anspruch aus der Bürgschaft bereits verjährt gewesen ist. Verwertet der Insolvenzverwalter eine Gesellschaftssicherheit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugunsten einer Forderung eines Dritten auf Rückgewähr eines Darlehens, für die der Gesellschafter eine Sicherheit bestellt hat, beginnt die Verjährung des Anfechtungsanspruchs gegen den Gesellschafter frühestens mit der Befriedigung des Dritten (BGH v. 9.12.2021 – IX ZR 201/20). GmbH-StB 2022, 144
Bedeutung des Zahlungsverhaltens des Schuldners gegenüber einem Sozialversicherungsträger für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz Ob das Zahlungsverhalten des zahlungsunfähigen Schuldners gegenüber einem Sozialversicherungsträger den Schluss rechtfertigt, dass der Schuldner wusste oder billigend in Kauf nahm, seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen zu können, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung – insbesondere der Dauer des Rückstands für einzelne Beitragsmonate, des Zeitraums, in dem rückständige Beiträge auftreten, und der Entwicklung der rückständigen Beiträge. Zahlt der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge stets vollständig, aber im Wesentlichen gleichbleibend durchgängig um einen bis weniger als zwei Monate verspätet, stellt dies für sich genommen kein ausreichendes Indiz dar, um eine Zahlungseinstellung zu begründen (BGH v. 28.4.2022 – IX ZR 48/21). GmbH-StB 2022, 349
Neue Maßstäbe für die Darlegungslast bei Vorsatzanfechtung Ist in der Unternehmenskrise eine Zahlungseinstellung einmal eingetreten, so wird vermutet, dass sich diese fortsetzt, bis der Schuldner seine Zahlungen im Allgemeinen wiederaufnimmt. Diese "Fortdauervermutung" hat grds. der Anfechtungsgegner im Fall einer Vorsatzanfechtung zu entkräften, wobei dies nun durch eine sekundäre Darlegungslast des Insolvenzverwalters beschränkt wird. Dazu muss der Anfechtungsgegner einen Umstand beweisen oder ein solcher unstreitig sein, der eine Wiederaufnahme der Zahlungen im Allgemeinen als möglich erscheinen lässt. Ist dies gegeben, hat der Insolvenzverwalter im Rechtsstreit zum Zahlungsverhalten des Schuldners vorzutragen, wenn dem Anfechtungsgegner weitergehende Erkennt...

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