Zur Mitunternehmerinitiative eines stillen Gesellschafters aufgrund Anstellungsvertrages Ist das Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters gering ausgeprägt, ist gleichwohl von einer atypisch stillen Gesellschaft auszugehen, wenn die Möglichkeit zur Entfaltung von Mitunternehmerinitiative besonders stark ausgeprägt ist. Diese Möglichkeit kann sich bei einer GmbH & Still auch aus der Stellung des stillen Gesellschafters als leitender Angestellter oder Prokurist der GmbH ergeben (BFH v. 12.4.2021 – VIII R 46/18). GmbH-StB 2021, 237
Anerkennung mehrstöckiger Freiberufler-Personengesellschaften Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten. Die freiberufliche Tätigkeit einer Unterpersonengesellschaft wird nicht bereits dadurch begründet, dass jeder Obergesellschafter zumindest in einer anderen Unterpersonengesellschaft des Personengesellschaftsverbunds als Freiberufler leitend und eigenverantwortlich tätig wird (BFH v. 4.8.2020 – VIII R 24/17). GmbH-StB 2021, 75
Ergänzungsbilanz bei Teilveräußerung eines Mitunternehmeranteils Veräußert der Mitunternehmer einer Personengesellschaft einen Teil seines Mitunternehmeranteils, sind die in einer für ihn gebildeten Ergänzungsbilanz enthaltenen Korrekturposten quotal zum veräußerten Teilanteil erfolgswirksam aufzulösen (Anschluss an BFH v. 6.8.2019 – VIII R 12/16, BStBl. II 2020, 378 = GmbH-StB 2020, 38 [Schwetlik]). Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teil-Mitunternehmeranteils ist als Veräußerungsgewinn festzustellen (BFH v. 3.9.2020 – IV R 29/19). GmbH-StB 2021, 145
 
Kein BW-Ansatz nach § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher MU-Anteilsübertragung und zeitgleicher Veräußerung funktional wesentlichen Sonder-BV § 6 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens der verbliebene Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird. Das taggleiche Ausscheiden funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen unter Aufdeckung der in diesen befindlichen stillen Reserven ist für die Anwendung des § 6 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 EStG (nur dann) unschädlich, wenn dies zeitlich vor Übertragung des verbliebenen, verkleinerten Mitunternehmeranteils erfolgt. Für die Frage, ob mehrere Übertragungen in einer zeitlichen Reihenfolge erfolgt sind oder nicht, ist auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) (BFH v. 10.9.2020 – IV R 14/18). GmbH-StB 2021, 147
Schadensersatz aus Prospekthaftung bei einer gewerblich tätigen Fonds-KG Der Schadensersatz eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer. Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Zinsen im Zusammenhang mit einem Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung sind Bestandteil derjenigen betrieblichen Einkünfte, die aus dem Schadensersatz selbst erzielt werden (BFH v. 17.3.2021 – IV R 20/18). GmbH-StB 2021, 376 (in dieser Ausgabe)

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