(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

 

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 29 Abs. 2 sowie das Protokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.[1]

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

[1] Inkrafttreten am 10 August 1996 (BGBl.1996 II S.1221). Anzuwenden grundsätzlich ab 1.1.1992. Verlängerung in Kraft getreten am 2.8.2007 (BGBl. 2007 II S. 1467). Anzuwenden grundsätzlich ab 10.8.2006 bis 9.8.2008. Der Austausch der Ratifikationsurkunden fand noch nicht statt (Anm. d. Redaktion).

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