AA, 30.3.2011, o.Az.

Bekanntmachung über das Inkrafttreten

des deutsch-syrischen Abkommens

zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung

auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
 
Vom 30.3.2011

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.11.2010 zu dem Abkommen vom 17.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BGBl 2010 II S. 1359, 1360) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 29 Absatz 2

am 30.12.2010

in Kraft getreten ist.

Die Ratifikationsurkunden zu dem Abkommen wurden am 30.12.2010 in Damaskus ausgetauscht.

 

Normenkette

DBA-Syrien Art. 29 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2011, 355

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