AA, 30.3.2011, o.Az.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-syrischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen |
Vom 30.3.2011 |
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.11.2010 zu dem Abkommen vom 17.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BGBl 2010 II S. 1359, 1360) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 29 Absatz 2
am 30.12.2010 |
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden zu dem Abkommen wurden am 30.12.2010 in Damaskus ausgetauscht.
Normenkette
DBA-Syrien Art. 29 Abs. 2
Fundstellen
BStBl I, 2011, 355
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