OFD Frankfurt, 24.1.2012, S 1301 A - CH.53 - St 58

Am 27.10.2010 wurde das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (DBA-Schweiz) unterschrieben. Das Revisionsabkommen ändert das bereits seit 1971 bestehende DBA in mehreren Punkten.

Wesentlicher Gegenstand des Revisionsprotokolls (Anlage) ist die Vereinbarung eines Informationsaustauschs nach dem OECD-Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen.

Weitere Komponenten sind:

  • Anpassung der sog. Nullregelung an die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (Art 10 Abs. 3 DBA-Schweiz)
  • Erweiterung des Verständigungsverfahrens durch Einführung einer Schiedsklausel (Art. 26 DBA-Schweiz)
  • Sonderregelung für internationales Flugpersonal (Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz)
  • Anpassungen in der Diskriminierungsklausel (Art. 25 DBA-Schweiz)

Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 21.12.2011 ist das revidierte DBA zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft getreten und nach Artikel 6 des Revisionsprotokolls grundsätzlich ab dem 1.1.2012 anzuwenden.

Für den Informationsaustausch findet das Abkommen bereits Anwendung auf Auskunftsersuchen, die am oder nach dem 21.12.2011 gestellt werden und sich auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume beziehen, die am oder nach dem 1.1.2011 beginnen.

 

Normenkette

DBA-Schweiz Art 10 Abs. 3

DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 3

DBA-Schweiz Art. 25

DBA-Schweiz Art. 26;

DBA-Schweiz/RevProtÄndProt

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