BMF, 29.10.2004, IV B 1 - S 1301 POL - 43/04

Bezug: BMF-Schreiben vom 25.8.2004, IV B 1 – S 1301 POL – 34/04

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Frage der Anwendung der 183-Tage-Regel nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a DBA in Fällen, in denen ein Arbeitnehmer von einem deutschen Unternehmen im Jahr 2004 nach Polen entsandt wird und die Dauer der Entsendung über den 1.1.2005 hinausgeht, folgende Auffassung vertreten:

Das neue DBA ist (vom 14.5.2003), soweit es in 2004 in Kraft tritt, ab 1.1.2005 anzuwenden, während das derzeit geltende DBA mit Polen vom 18.12.1972 (Art. 14 Abs. 2 Buchst. a) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anzuwenden sein wird. Für das Kalenderjahr (Steuerjahr) 2004 bedeutet das, dass nach dem derzeit geltenden DBA das Besteuerungsrecht für Fälle, in denen ein entsandter Mitarbeiter nicht länger als 183 Tage in 2004 in Polen tätig war, in Deutschland verbleibt. Für 2005 ist allerdings nach dem neuen DBA zu prüfen, ob der Arbeitnehmer insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in Polen anwesend war. Es ist der Gesamtzeitraum zu betrachten, auch wenn der Beginn des 12-Monats-Zeitraums noch in das Jahr 2004 hineinreicht. Wenn sich ein entsandter Mitarbeiter z.B. vom 1.8.2004 bis 31.5.2005, also für 10 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Polen aufhält, hat Polen gem. Art. 15 Abs. 2 Buchst. a des neuen DBA für 2005 das Besteuerungsrecht für die Einkünfte, die der Mitarbeiter vom 1.1. bis 31.5.2005 bezieht.

In entsprechenden Fällen verbleibt Deutschland somit in 2004 das Besteuerungsrecht für die in 2004 erhaltenen Einkünfte eines nach Polen entsandten deutschen Mitarbeiters nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. a des alten DBA und in 2005 erhält Polen nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a das Besteuerungsrecht für die vom 1.1. bis 31.5.2005 erhaltenen Einkünfte des von Deutschland nach Polen entsandten Mitarbeiters. Soweit Polen für diese Einkünfte ebenfalls einen Lohnsteuerabzug vorsieht, würde Art. 32 Abs. 2 Buchst. a des neuen DBA gelten, im anderen Fall Art. 32 Abs. 2 Buchst. b des neuen DBA.

 

Normenkette

DBA-Polen Art. 15 Abs. 2 Buchst. a

 

Fundstellen

BStBl I, 2004, 1029

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