Überblick

Quelle: BMWi und BMF (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der vierten Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" (von Juli 2021 bis Dezember 2021). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen bzw. Steuerberaterinnen und Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.

NEU: Verlängerung der Schlussabrechnungsfrist auf den 31. Oktober 2023

WICHTIG: Die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 wurden zur Verlängerung ins Jahr 2022 überarbeitet. Die bisherigen Beihilfehöchstbeträge gelten für die Corona-Überbrückungshilfe III Plus unverändert fort.

Stand: 11.8.2023 Updates zum Stand 23.6.2023 kursiv dargestellt ( s. Ziffer 3.12). Den tagesaktuellen Stand können Sie auf dem Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einsehen.

 

Tipp der Haufe-Redaktion: Schlussabrechnungstool zu den Überbrückungshilfen

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