Überblick

Quelle: BMWi und BMF (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der fünften Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" (von Januar 2022 bis Juni 2022). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen beziehungsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.

NEU:Verlängerung der Schlussabrechnungsfrist auf den 31. Oktober 2023

Stand: 11.8.2023 (Änderungen zum 23.6.2023, s. Tz. 3.12 sind kursiv gesetzt). Den tagesaktuellen Stand können Sie auf dem Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einsehen.

 

Tipp der Haufe-Redaktion: Schlussabrechnungstool zu den Überbrückungshilfen

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