Erstanträge und Änderungsanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Eine Antragstellung ist nur einmal möglich. Änderungsanträge sind hierbei ausgenommen.

Rückwirkende Anträge für die ersten drei Phasen der Überbrückungshilfe können im Rahmen der vierten Phase nicht gestellt werden. Erstanträge und Änderungsanträge in der dritten Phase können ebenfalls noch bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Den Antragstellenden wird ein nachträgliches Wahlrecht zwischen der Neustarthilfe Plus und der Überbrückungshilfe III Plus eingeräumt. Sie können somit nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung ihres Antrags von der Neustarthilfe Plus zur Überbrückungshilfe III Plus wechseln und umgekehrt.

Bitte beachten: Aktuell können noch keine Anträge zur Ausübung des Wahlrechts gestellt werden. Die entsprechende Funktionalität wird zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt.

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