Bezugsgröße ist grundsätzlich der Zeitraum April bis August 2019. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, sind statt des Zeitraums April bis August 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich des Umsatzes in zwei zusammenhängenden Monaten heranzuziehen.

Unternehmen, die vor dem 1. April 2019 gegründet wurden und aufgrund von starken saisonalen Schwankungen ihres Geschäfts, im Zeitraum April bis August 2019 zusammen weniger als 15 Prozent des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, werden von der vorgenannten Bedingung des Umsatzrückgangs freigestellt.

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