Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 20.09.2000; Aktenzeichen VII R 61/00)

BFH (Beschluss vom 20.09.2000; Aktenzeichen VII B 209/00)

 

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1450382

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