Außerplanmäßige Tilgungen

Während der vereinbarten tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge getilgt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen dann vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.

Soll eine außerplanmäßige Tilgung vorgenommen werden, verlangt die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Darlehensbetrags ist möglich, eine Teilrückzahlung ist ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte. Erst zum Ende der Zinsbindungsphase können Darlehen ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlt werden.

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