Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge gezahlt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.

Außerplanmäßige Tilgung

Sollen außerplanmäßige Tilgungen vorgenommen werden, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Zudem ist nur die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Darlehensbetrags möglich. Ist die Zinsbindung ausgelaufen, kann das Darlehen ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

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