Verbilligte Zinsen

Grundsätzlich orientiert sich der Programmzinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Er wird arbeitstäglich an jedem Bankarbeitstag aktualisiert. Der Marktzins wird durch dieses Programm verbilligt. Wird ein Darlehen zugesagt, kommt der am Tag des Abrufeingangs geltende Programmzinssatz wie folgt zur Anwendung:

  • der Abruf erfolgt bis spätestens 15 Uhr des jeweiligen Tages bei der KfW und
  • die Abrufvoraussetzungen sind gegeben.

Nach Ablauf der Zinsbindungsdauer unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes.

 
Hinweis

Programmzinssätze im Internet

Die geltenden Programmzinssätze findet man im Internet unter www.kfw.de/264-Konditionen.

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