Fabrikneu

Mit diesem Programm wird der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation gefördert. Hierzu gehört auch der elektrische Anschluss (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie die damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen des Unternehmens. Die Stellplätze müssen sich in Deutschland befinden. Es werden folgende Aufwendungen gefördert:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem bzw. Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • elektrischer Anschluss und Batteriespeichersystem
  • notwendige Elektroinstallationsarbeiten wie beispielsweise Erd- und Pflasterarbeiten
  • notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
  • notwendige Ertüchtigungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation

Die Umsatzsteuer wird mitgefördert, wenn der Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

 
Achtung

Ausschließlich fürs Unternehmen

Die Ladestation darf ausschließlich für das Aufladen unternehmenseigener, elektrisch betriebener Flottenfahrzeuge, Carsharing-Fahrzeuge und der elektrisch betriebenen Fahrzeuge der Arbeitnehmer des Unternehmens genutzt werden.

Ist die Ladestation öffentlich zugänglicher Ladestationen an einem Wohngebäude oder Ferienobjekten errichtet worden, ist eine Förderung nicht möglich. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer des Wohngebäudes oder des Ferienobjekts ein Beschäftigter oder Gesellschafter des Unternehmens ist.

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