Ladesäulen: Das ist bei Planung, Betrieb & Abrechnung zu beachten

Die Wohnungswirtschaft steht durch das GEIG vorerst nur unter leichtem Druck, etwas für die Elektromobilität zu tun. Derzeit müssen nur Möglichkeiten geschaffen werden, um Ladesäulen oder Wallboxen anzuschließen. Doch das kann sich schon unter der neuen Bundesregierung ändern.

Was muss die Wohnungswirtschaft bedenken, wenn sie Parkplätze und Außenanlagen zunächst für die Elektromobilität vorrüstet und später dann geeignete Lade­möglichkeiten installiert oder installieren lässt? Zunächst stellt sich die Frage, wie viele Ladepunkte eigentlich nötig sind. Das ist auch am schwierigsten zu beantworten, da es kaum Daten über das derzeitige Konsum- und Ladeverhalten der Mieterinnen und Mieter in Bezug auf Elektroautos gibt. Und über das zukünftiger Mieter oder aber auch von Dritten, denen das Laden ermöglicht wird, schon gar nicht.

Zumindest bei den Bestandsmietern könnte man eine Umfrage machen, wer mit dem Gedanken spielt, sich demnächst ein E-Auto zuzulegen und wie häufig er dieses zu nutzen gedenkt. Viel mehr Möglichkeiten haben Wohnungsunternehmen derzeit nicht. Doch auch ohne diese existenzielle Frage und die Antworten darauf sollte die Planung weit im Vo­raus angestoßen und in Gang gebracht werden. Denn von einer investiven Entscheidung bis zur ladefertigen I...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft.
DW 02 2022

DW Die Wohnungswirtschaft steht für Informationen rund ums Wohnen aus Politik, Verbänden und Unternehmen. Marketing, EDV und Managementstrategien werden ebenso behandelt wie Rechtsprechung in der Wohnungswirtschaft.

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Schlagworte zum Thema:  Elektromobilität, Wohnungswirtschaft