Ferienwohnungen etc.

Folgende Gebäude sind von der Förderung über dieses Programm ausgeschlossen:

  • Ferienwohnungen
  • Ferienhäuser
  • Wochenendhäuser
  • Beherbergungsbetriebe/Beherbergungsstätten, wenn die Gebäude nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen
  • Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind.

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