Ferienwohnungen etc.
Folgende Gebäude sind von der Förderung über dieses Programm ausgeschlossen:
- Ferienwohnungen
- Ferienhäuser
- Wochenendhäuser
- Beherbergungsbetriebe/Beherbergungsstätten, wenn die Gebäude nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen
- Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind.
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