Die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens können beantragen:
a) | der Verwalter des Hauptinsolvenzverfahrens, |
b) | jede andere Person oder Stelle, der das Antragsrecht nach dem Recht des Mitgliedstaats zusteht, in dessen Gebiet das Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet werden soll. |
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