Rn 12

An die Masse zurückfließende Beträge liegen z.B. vor, wenn

  • irrtümliche Zahlungen auf Masseverbindlichkeiten oder Insolvenzforderungen vorliegen,
  • auflösend bedingte Forderungen bedient wurden und sodann die auflösende Bedingung eintritt oder
  • aus sonstigen Gründen aus der Masse geleistete Zahlungen rückabzuwickeln sind.

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