Rn 74
Die Regelung des § 140 Abs. 3 wurde aus Gründen der Konvergenz geschaffen, weil auch bedingte und befristete Forderungen im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können (§§ 41, 42, 191).[139] Zugleich verstärkt die Norm den Schutz bedingter Rechtspositionen.
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