Schlagwörter

Haftung, Geschäftsführer, Handelsregister, Ermessensentscheidung

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Kann ein rechtmäßig bestellter formeller Geschäftsführer nach Wegfall seiner Eignung i.S. des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG weiterhin als Person gemäß § 34 AO angesehen werden?

2. Inwieweit tritt ein Geschäftsführer bereits durch seine Eintragung im Handelsregister entsprechend § 35 AO nach außen hin auf?

3. Auf welchen Zeitpunkt kommt es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen an, wenn die Behörde – trotz vom FG festgestellter ausreichender Sachverhaltsermittlung – keine Kenntnis vom tatsächlichen Sachverhalt hatte und haben konnte?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

AO §§ 191, 69, 34-35; GmbHG § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3; AO § 5

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 19.12.2022; Aktenzeichen 4 K 1158/20 L)

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