Schlagwörter
Haftung, Geschäftsführer, Handelsregister, Ermessensentscheidung
Rechtsfrage (Thema)
1. Kann ein rechtmäßig bestellter formeller Geschäftsführer nach Wegfall seiner Eignung i.S. des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG weiterhin als Person gemäß § 34 AO angesehen werden?
2. Inwieweit tritt ein Geschäftsführer bereits durch seine Eintragung im Handelsregister entsprechend § 35 AO nach außen hin auf?
3. Auf welchen Zeitpunkt kommt es bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen an, wenn die Behörde – trotz vom FG festgestellter ausreichender Sachverhaltsermittlung – keine Kenntnis vom tatsächlichen Sachverhalt hatte und haben konnte?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
AO §§ 191, 69, 34-35; GmbHG § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3; AO § 5
Verfahrensgang
FG Münster (Urteil vom 19.12.2022; Aktenzeichen 4 K 1158/20 L) |
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