Schlagwörter
Bildungseinrichtung, Erste Tätigkeitsstätte, Vollbeschäftigung, Studium, Arbeitslosigkeit
Rechtsfrage (Thema)
Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungseinrichtung (hier: Fernuniversität) "zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme" aufgesucht (hier: Abgrenzungskriterien gemäß Tz. 34 des BMF-Schreibens vom 25. 11.2020, BStBl I 2020, 1228, nach denen ein während einer Erwerbslosigkeit durchgeführtes Studium --unabhängig von dem zeitlichen Umfang des Studiums-- stets als Vollzeitmaßnahme angesehen werden muss)?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Entscheidung vom 16.02.2022; Aktenzeichen 4 K 113/20) |
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