Schlagwörter
Übertragung, Gesellschaftsanteile, Arbeitnehmer, Arbeitslohn
Rechtsfrage (Thema)
Kann die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die aus der Argumentation der Finanzverwaltung heraus aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit, der tiefen Branchenkenntnisse und den über Jahre bedeutenden Einfluss auf die Unternehmensentwicklung erfolgte, zu Arbeitslohn führen?
Die Seite des Steuerpflichtigen sieht dagegen keinen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis; die Anteilsübertragung erfolgte vielmehr aufgrund des engen persönlichen Verhältnisses mit dem Alteigentümer, der seine private Erb- und Nachlassplanung umsetzte.
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
Verfahrensgang
FG des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 27.04.2022; Aktenzeichen 3 K 161/21) |
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