Schlagwörter

Familienleistungsausgleich, Aufenthaltsgenehmigung

 

Rechtsfrage (Thema)

Erfordert § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Ist die Vorschrift vielmehr auf einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland abzustellen, für den indiziell unter anderem mehrjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bestanden und heranzuziehen sind?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

AufenthG § 23 Abs. 1; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 Buchst. b

 

Verfahrensgang

FG Berlin-Brandenburg (Entscheidung vom 13.03.2019; Aktenzeichen 11 K 11049/18)

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