Schlagwörter

Körperschaftsteuerguthaben, Körperschaftsteuerminderung, Gleichbehandlung

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Verstoßen die durch das Jahressteuergesetz 2010 getroffenen Regelungen zur Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vEK) in ein Körperschaftsteuerguthaben gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes? Führt die weiterhin vorzunehmende Verrechnung von negativen EK 02 mit belasteten vEK (EK 40) zu einer verfassungswidrigen Vernichtung von Körperschaftsteuerminderungspotential?

2. Das Verfahren I R 59/14 ruhte durch Beschluss vom 29.01.2015 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 29/14 (Vorlagebeschluss des FG Münster vom 16.09.2014 - 9 K 1600/12 F).

3. Das BVerfG hat mit Beschluss vom 06.12.2022 - 2 BvL 29/14 den Gesetzgeber verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß bis zum 31.12.2023 rückwirkend zu beseitigen. Das Verfahren wird nun unter dem neuen Az. I R 7/24 (I R 59/14) fortgesetzt.

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

KStG § 36 Abs. 6a, 7, § 34 Abs. 13 f.; GG Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 30.09.2014; Aktenzeichen 6 K 3102/12 F)

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