Schlagwörter

Entnahme, Stille Reserven, Betriebsstätte, Rückwirkungsverbot, Verfassungswidrigkeit

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Ermöglichen die Regelungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG i.d.F. des SEStEG und des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 die Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnendes Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist (hier: Überführung von Rechten in eine ausländische Betriebsstätte), und ist die rückwirkende Anwendung auf Vorgänge vor dem 1.1.2006 (§ 52 Abs. 8b Sätze 2 und 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) verfassungsgemäß?

2. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des I. Senats vom 10.04.2013 - I R 80/12 (Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13) ausgesetzt.

3. Nach dem BVerfG-Beschluss vom 28.11.2023 - 2 BvL 8/13 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 5/24 (I R 99/15) fortgesetzt.

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 1 Sätze 3-4, § 52 Abs. 8b

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 19.11.2015; Aktenzeichen 8 K 3664/11 F)

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