Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Wirksamkeit von Bescheiden, die trotz Zustellungsvollmacht dem Stpfl bekanntgegeben wurden

 

Leitsatz (NV)

1. Der von der früheren Rechtsprechung zu § 8 Abs. 1 VwZG a. F entwickelte Grundsatz, daß die Behörde kein Wahlrecht mehr hat, wenn der Stpfl ihr ausdrücklich mitteilt, daß er einen bestimmten Vertreter auch zur Entgegennahme von Verwaltungsakten ermächtige, ist für die Zeit ab dem 1. Januar 1977 bei der nach § 122 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 gebotenen Ermessensausübung wieder zu beachten.

2. Ist der Berater ermächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, so umfaßt die Vollmacht auch die Entgegennahme von Steuerbescheiden.

3. Widerspricht der Stpfl trotz erteilter Zustellungsvollmacht nicht der Bekanntgabe von Steuerbescheiden unmittelbar an ihn, so kann dieses Verhalten weder im Sinne eines Widerrufs der vorher erteilten Vollmacht noch im Sinne einer Einverständniserklärung des Inhalts ausgelegt werden, daß er auch künftig mit der Bekanntgabe von Steuerbescheiden unmittelbar ihm gegenüber einverstanden sei.

 

Normenkette

AO 1977 § 122 Abs. 1 S. 3, Abs. 2, § 355 Abs. 1

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 415241

BFH/NV 1988, 274

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