Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorsteueraufteilung bei einer AG (Publikumsgesellschaft) mit unternehmerischem und nichtunternehmerischem Bereich; Vorsteueraufteilung nach "Investitionsschlüssel" nicht statthaft
Leitsatz (NV)
1. Leistungen, die eine AG (Publikumsgesellschaft) mit dem Unternehmensgegenstand "Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Wertpapieren, Beteiligungen sowie Vermögensanlagen" im Zusammenhang mit der Ausgabe stiller Beteiligungen bezieht, werden nur insoweit i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG "für das Unternehmen" der AG ‐ und nicht für ihren nichtunternehmerischen Bereich ‐ ausgeführt, als die AG unternehmerisch (wirtschaftlich) tätig ist.
2. Erbringt die AG sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Ausgangsumsätze, sind die in ihren unternehmerischen Bereich entfallenden Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG entsprechend dem Verhältnis der ausgeführten steuerfreien Ausgangsumsätze zu ihren steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen (Umsatzschlüssel) aufzuteilen.
3. Eine Vorsteueraufteilung nach einem "Investitionsschlüssel" ist nicht statthaft.
Normenkette
UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. f, § 15; EWGRL 388/77 Art. 17, 19; FGO §§ 68, 116 Abs. 7 S. 1
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Urteil vom 18.10.2001; Aktenzeichen 5 K 468/96) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1343205 |
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