Entscheidungsstichwort (Thema)
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung gemäß § 74 FGO
Leitsatz (NV)
1. Es ist ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn ein FG eine Sachentscheidung trifft, obwohl es das Klageverfahren gemäß § 74 FGO hätte aussetzen müssen.
2. Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO durch das FG kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn wegen der gleichen Rechtsfrage beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.
Normenkette
FGO § 74; AO 1977 § 363; BVerfGG § 31 Abs. 2 Sätze 1-2; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 26.02.1992 - I R 67/90 (NV); BFH/NV 1992, 755
Fundstellen
Haufe-Index 1132576 |
BB 1992, 340 |
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