Entscheidungsstichwort (Thema)

Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung gemäß § 74 FGO

 

Leitsatz (NV)

1. Es ist ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn ein FG eine Sachentscheidung trifft, obwohl es das Klageverfahren gemäß § 74 FGO hätte aussetzen müssen.

2. Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO durch das FG kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn wegen der gleichen Rechtsfrage beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.

 

Normenkette

FGO § 74; AO 1977 § 363; BVerfGG § 31 Abs. 2 Sätze 1-2; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 26.02.1992 - I R 67/90 (NV); BFH/NV 1992, 755

 

Fundstellen

Haufe-Index 1132576

BB 1992, 340

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