Entscheidungsstichwort (Thema)
Geschäftsführerhaftung bei GmbH in Gründung
Leitsatz (NV)
1. Zur Frage der grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wenn der Geschäftsführer einer GmbH trotz ausreichender Bankguthaben zum Fälligkeitszeitpunkt Lohnsteuer deshalb nicht an das FA abführt, weil der Vergleichsverwalter über das Vermögen einer Obergesellschaft (Konzern) ihm die Verfügung über die Bankkonten untersagt hat.
2. Der Geschäftsführer einer GmbH i. Gr. haftet für die Nichtabführung von Steuern nicht nach § 11 Abs. 2 GmbHG.
Normenkette
AO 1977 §§ 34, 69; GmbHG § 11 Abs. 2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 16.07.1996 - VII R 133/95 (NV); BFH/NV 1997, 4
Fundstellen
Dokument-Index HI1132897 |
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