Entscheidungsstichwort (Thema)

Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit

 

Leitsatz (NV)

1. Eine offenbare Unrichtigkeit i. S. des §129 Satz 1 AO 1977 scheidet aus, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, daß die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder in einem sonstigen (sachverhaltsbezogenen) Denk- und Überlegungsfehler begründet ist oder aber auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht.

2. Enthält eine Schenkungsteuererklärung keine Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker und nimmt der Sachbearbeiter des FA die in der notariellen Schenkungsurkunde enthaltene Angabe, daß es sich um eine Schenkung unter Geschwistern handelt, aus welchen Gründen auch immer nicht zur Kenntnis, sondern geht er statt dessen von einer Schenkung des Vaters an den Sohn aus, besteht die Möglichkeit eines Überlegungsfehlers und scheidet eine Berichtigung nach §129 Satz 1 AO 1977 aus.

 

Normenkette

AO 1977 § 129 S. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 09.12.1998 - II R 9/96 (NV); BFH/NV 1999, 899

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133054

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