Entscheidungsstichwort (Thema)

Verlust eines arbeitsplatzsichernden Arbeitnehmer-Darlehens als Werbungskosten

 

Leitsatz (NV)

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein verzinsliches Darlehen, so ist auch bei der Vereinbarung einer normalen Zinshöhe der (wirtschaftliche) Verlust der Darlehensforderung dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewußt auf sich genommen hat. Berufliche Gründe können dann angenommen werden, wenn ein Außenstehender insbesondere eine Bank mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderung das Darlehen nicht gewährt hätte (Änderung der Rechtsprechung in dem BFH-Urt. v. 19. Oktober 1982 VIII R 97/89, BFHE 137, 418, BStBl II 1983, 295).

 

Fundstellen

Haufe-Index 64535

BFH/NV 1993, 654

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